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Winterruderordnung Kinder – und Jugendgruppe
des Ruderklubs Flensburg e.V.
Am Ostseebad 8, 24939 Flensburg

(ergänzend zur Winterruderordnung des RKF -PDF))

Dies Dokument ist zusätzlich als PDF hinterlegt

Gültige Fassung vom September 2014

Um die Sicherheit auf dem Wasser im Winter zu gewährleisten sind folgende Punkte
einzuhalten:


1. Die Winterruderordnung des RKF (WRO) gilt generell für alle Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.  Die WRO gilt im Zeitraum zwischen Ab- und Anrudern oder bei Wassertemperaturen unter 10° Celsius.
2. In dieser Zeit dürfen Anfänger und noch unerfahrene Kinder/Jugendliche nur in gesteuerten Gig-Booten fahren. Das Steuern muss von einem Betreuer oder einem erfahrenen Kind/Jugendlichen übernommen werden.
Kinder/Jugendliche, die über genügend Rudererfahrung verfügen, dürfen mit Erlaubnis eines weisungsberechtigten Trainers in Rennbooten oder ungesteuerten Gig-Booten  rudern , sofern sie eine Rettungsweste oder eine Schwimmhilfe tragen.  Für Kinder ist das Rudern im Skiff generell nicht gestattet. Ohne Trainer darf kein Boot aufs Wasser.
 Das Training ist, sofern Betreuer nicht selbst die Boote steuern,  generell mit einem Motorboot zu begleiten. Das Motorboot ist mit entsprechenden Rettungshilfen, wie Rettungsring, Wurfleinen, Signalfeuer, Isodecken und Handy ausgerüstet.
3. Alle Boote, die auf dem Wasser sind, fahren gemeinsam in dieselbe Richtung, bleiben in Sichtkontakt zu den anderen Booten und bewegen sich  im Pulk in unmittelbarer Motorbootbegleitung.
4.  Für das Rudern in  gesteuerten Gig-Booten wird das Tragen einer Schwimmhilfe/Rettungsweste empfohlen.
5. Alle Ruderer müssen stets so dicht wie möglich unter Land fahren (Maximalabstand zum Ufer: 100 m)  und Sichtkontakt zum Ufer haben.
6. Bei schlechter Sicht und Lufttemperaturen unter -2° C und bei dem geringsten Eisgang ist Rudern strikt untersagt.
7. Die Kinder/Jugendlichen werden  vor Beginn der Winterrudersaison von den weisungsberechtigten Trainern auf die Gefahren beim Rudern  hingewiesen und geschult und in Sicherheitsmaßnahmen geübt.
8. Von den Eltern ist eine Einverständniserklärung für die Winterrudersaison zu unterschreiben.
9. Die weisungsberechtigten Trainer werden vom Vorstand jährlich bestellt.

Flensburg, im  September 2014
 Ruderklub Flensburg, Der Vorstand


Weitere Details und Einblicke sind unter Revier / Gefahren durch Wind und Wetter festgehalten. Beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie unter https://www.bsh.de kann man die aktuellen Wassertemperaturen finden
Anm. der Redaktion: Die Winterruderordnung ist kein "festes" Gesetz. Überarbeitungen oder Anpassungen können natürlich gemacht werden. Vorschläge oder Anregungen können dem Vorstand per Email oder auf einer der Monatsversammlungen gerne vorgestellt werden.