Winterruderordnung des Ruderklubs Flensburg e.V.
Am Ostseebad 8, 24939 Flensburg
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Gültige Fassung vom September 2014.
Präambel
Rudern als Freiluft- und Wassersport ist in besonderem Maße abhängig von den drei Elementen Wind, Wasser und Luft. Gerade im Winter ist dabei auf Grund der niedrigen Temperaturen und den damit einhergehenden Gefahren ein Hochmaß an Verantwortungsbewusstsein und Vorsicht im Umgang mit diesen Elementen zu zeigen.
Diese Winterruderordnung (WRO) stellt das Regelwerk dar, mit dessen Hilfe ein sicherer und verantwortungsbewusster Ruderbetrieb des Ruderklub Flensburg e.V. (RKF) im Winter sichergestellt werden soll.
1. Die WRO gilt im Zeitraum zwischen Ab- und Anrudern oder bei Wassertemperaturen unter 10° Celsius.
2. Sie gilt für alle Mitglieder und Gäste des Ruderklub Flensburg auf dem Heimatgewässer des RKF, für die Mitglieder überdies auch in anderen Ruderrevieren (z.B. im Trainingslager, auf Wanderfahrten). Für die Kinder- und Jugendgruppe gilt zusätzlich die „Winterruderordnung Kinder- u. Jugendgruppe“.
3. Bei allen Ausfahrten ist ein Mobiltelefon im Ruderboot mitzuführen (am besten wasserdicht verpackt am Körper).
4. Die Boote dürfen sich nicht weiter als 100 m vom Ufer entfernen.
5. Für alle Rennboote gilt ein eingeschränktes Ruderrevier. Es erstreckt sich von Kollund Ortsende (Beginn des Strandes) über den Grenzübergang Schusterkate, weiter in gerader Linie bis zum RKF und von dort aus über die Werft bis zur Hafenspitze. Auf dem Ostufer sind Fahrten bis nach Fahrensodde (Ende des Sperrgebietes) erlaubt. Ein Queren der Förde hat auf kürzestem Wege auf Höhe der Werft zu erfolgen
6. Alle Personen im Motorboot müssen eine Schwimmweste tragen. Im Motorboot sind zwei Isolierdecken und ein Mobiltelefon mitzuführen.
7. Fahrten in Rennbooten und allen Einern (also auch Gig—Einern) sind nur mit Schwimmhilfen bzw. Rettungswesten und bei unmittelbarer Motorbootbegleitung zulässig.
Der Vorstand empfiehlt , auch in allen Mannschafts- Gig-Booten nur mit Schwimmhilfe/Rettungsweste zu rudern.
8. Alle Ausfahrten haben bei Tageslicht stattzufinden. Fahrten bei Dunkelheit oder Nebel sind ausnahmslos verboten!
9. Bei jeglichem Eis auf der Förde (auch bei kleinen, nicht zusammenhängenden Flächen) darf nicht gerudert werden.
10. Es findet keine Anfängerausbildung statt, und nur erfahrene Personen dürfen an Ausfahrten teilnehmen.
11. Verstöße gegen die vorstehenden Regeln der WRO können vom Vorstand des RKF geahndet werden. Mögliche Sanktionen sind Verwarnungen, Aberkennung des Freiruderer- oder Obmannstatus oder der Klubausschluss.
Ausnahmen von den vorstehenden Regeln müssen beim Vorstand schriftlich beantragt werden.
Flensburg, September 2014.
Ruderklub Flensburg, Der Vorstand
Weitere Details und Einblicke sind unter Revier
/ Gefahren durch Wind und Wetter festgehalten. Beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie unter https://www.bsh.de/aktdat/bm/Flensburg.htm kann man die aktuellen Wassertemperaturen finden
Anm. der Redaktion: Die Winterruderordnung ist kein "festes" Gesetz.
Überarbeitungen oder Anpassungen können natürlich gemacht
werden. Vorschläge oder Anregungen können dem Vorstand per Email
oder auf einer der Monatsversammlungen gerne vorgestellt werden.